Wer kann Krankenfahrten in Anspruch nehmen?

Krankenfahrten werden benötigt, wenn durch eine Pflegebedürftigkeit, einer schweren Erkrankung oder den Auswirkungen eines Unfalls die erkrankte Person nicht allein mehr zum Krankenhaus oder zum Arzt fahren kann. Damit die regelmäßigen Fahrten von der Krankenkasse erstattet werden, stellt der zu behandelnde Arzt eine Verordnung aus. Diese Verordnung wird auch Krankentransportschein oder allgemein Transportschein genannt. Unter Umständen ist es möglich, je nach Krankenkasse, dass vorab ein Antrag auf Genehmigung gestellt werden muss. Die Fahrten müssen zwingend aus medizinischer Sicht erforderlich sein, ansonsten wird die Krankenkasse keine Kostenerstattung genehmigen. In der Regel wird es zu keinen Schwierigkeiten kommen, solange die Begründung des Arztes bzw. Therapeuten vorliegt.

Zu den Fahrten für kranke Personen zählen bspw. die Fahrten zu ambulanten Operationen, Operationen selbst, zu einem Dialysezentrum oder zu medizinischen Einrichtungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die erkrankte Person zu Hause lebt, in der ambulanten Pflege oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen. Jegliche Krankenfahrten von beispielsweise Krankenfahrten-Nord GmbH zu Untersuchungen im Krankenhaus oder bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus werden von der Krankenkasse nach Genehmigung oder durch die Verordnung des Arztes bezahlt. Fahrten zum Hausarzt und zu den jeweiligen Fachärzten werden ebenso lt. Leistungskatalog der Krankenkassen übernommen.

Der Unterschied zwischen Krankenfahrten und Krankentransporten besteht in der Begleitung durch eine medizinische Fachkraft. Bei Krankentransporten ist stets eine Person für eine ärztliche Versorgung mit anwesend. Es wird von qualifizierten Krankentransporten gesprochen. Bei Fahrten für Kranke wird von unqualifizierten Transporten gesprochen. Beim Ein- und Aussteigen ist Hilfe bei Fahrten für kranke Personen möglich, jedoch ohne eine medizinische Betreuung. Die Hilfe kann nur in dem Sinne gewährleistet werden, solange diese nicht in den Bereich einer medizinischen Versorgung eingreift bzw. eine medizinische Verantwortung entstehen könnte.

Oftmals besteht die Möglichkeit, dass Angehörige oder eine Seniorenbegleitung die Fahrten übernehmen können. Innerhalb der Familien wird zumeist geregelt, wer welche Fahrten übernehmen kann. Ist dies nicht der Fall, sind die bezahlten Fahrten zum Arzt eine sehr gute und zuverlässige Lösung. Bei schwer pflegebedürftigen Menschen wird das Pflege- oder Krankenhauspersonal die entsprechende Fahrt organisieren. Das Taxi wird bspw. gerufen und wenn ein liegender Transport notwendig wäre, dann wird ein Krankentransport notwendig.

Krankentransporte werden von unterschiedlichen Dienstleistern ausgeführt. Dies sind zum größten Teil Sanitätsdienste sowie private oder karitative Anbieter. Krankentransporte können vom Arzt, Krankenhaus oder den Pflegeheimen gerufen werden. Taxifahrten für die Krankenfahrten sollten telefonisch angemeldet werden. Es sollte vorab geklärt werden, welche Dokumente der Taxifahrer benötigt.

Ebenso können die Fahrten für Kranke für den Zahnarzt, Psychotherapeuten, Ergo- und Physiotherapiestunden sowie zur Logopädiepraxis verwendet werden. Manche Therapeuten bieten ihren Patienten jedoch Hausbesuche an. Somit können die anstrengenden Fahrten vermieden werden.

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