Was gehört zur Gründung eines Krankentransportunternehmens?

Krankentransportunternehmen wie beispielsweise die Krankenfahrten-Nord GmbH, bilden das Rückgrat, wenn es um die fachkundige Beförderung von kranken Menschen geht. Ihre Aufgaben sind vielfältig. Sie reichen von der Fahrt zum Hausarzt bis zur kostenintensiven Rückführung aus dem Ausland. Dazwischen liegen Fahrten zu und von ambulanten und stationären Behandlungen. Als Beförderungsmittel kommen Pkws und Krankentransportwagen in Frage. In besonders schwerwiegenden und problematischen Fällen werden Hubschrauber und sogar Flugzeuge mit dem entsprechenden Fachpersonal und der maßgeschneiderten Ausrüstung eingesetzt.

Doch so einfach kann man kein Krankentransportunternehmen gründen. Die Genehmigung selbst ist kostenpflichtig. Sie wird von der zuständigen Stadtverwaltung erteilt. Zuvor muss der Antragsteller jedoch noch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.

Der Geschäftsführer oder Eigentümer muss ein Unternehmer sein und somit eine Steuernummer beim Finanzamt vorweisen können. Dazu definiert er bereits im Genehmigungsverfahren den für sein Krankentransportunternehmen bestimmten Betriebsbereich. Ferner muss er über ein oder mehrere Fahrzeuge verfügen, für die er jeweils ein entsprechendes amtliches Kennzeichen beantragt und erhält. Meistens erteilen die zuständigen Ämter ihre Genehmigungen nur für einen zuvor festgelegtes zeitliches Intervall. Drei bis vier Jahre sind üblich. Läuft dieser Zeitraum innerhalb des nächsten Jahres ab, sollte schnellst möglichst ein neuer Antrag gestellt werden.

Der Eigentümer des Unternehmens beantragt die Genehmigung am besten persönlich bei der für ihn zuständigen Stadtverwaltung. Üblicherweise gibt es Antragsformulare zum Download auf der Website der Behörde. Sie können hier ausgefüllt und dann direkt versandt werden. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen beispielsweise der Nachweis der fachlichen Eignung. Ist der Geschäftsführer bereits in einer Rettungsdienstorganisation in vergleichbarer Position tätig gewesen, wird seine dortige Arbeit entsprechend anerkannt.

Auf diesem Posten hat er mindestens drei Jahre in einer leitenden Position wichtige Entscheidungen getroffen. Ferner muss er einen Nachweis über die bestandenen Prüfungen vorlegen. Der letzte Punkt gilt auch für seine Mitarbeiter.
Auch über seine Mitarbeiter und deren Qualifikation muss er Rechenschaft ablegen. So ist der Rettungswagen stets mit mindestens zwei Personen besetzt. Eine ist auf jeden Fall ein Rettungssanitäter, dem die Betreuung der Patienten obliegt. Der andere wird als Fahrer beschäftigt, verfügt aber in vielen Fällen über eine adäquate Ausbildung wie sein Kollege. Sowohl die Mitarbeiter, die Fahrzeuge und die Station entsprechen primär den Hygienevorschriften, die vom jeweiligen Land vorgeschrieben worden sind.
Es gibt zwei Gruppen von Krankentransportunternehmen. Die erste nimmt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten auf. Bei der zweiten werden nur private Abrechnungen akzeptiert. Um als Unternehmen auch Kassenpatienten zu befördern, benötigt der Geschäftsführer oder Eigentümer eine verbindliche Vereinbarung mit der jeweiligen Krankenkasse. Die dazugehörige Erklärung ist der Stadtverwaltung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorzulegen.

Befürwortet der behandelnde Arzt die Beförderung durch das Krankentransportunternehmen, muss er das dazugehörige Formular ausfüllen. Dieses bekommt er entweder vom Patienten oder lädt es von der Website der zuständigen Krankenkasse herunter. Nachdem der Verantwortliche die Erklärung ausgefüllt und unterschrieben hat, können die Fahrten stattfinden.

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